Die Geschichte der Anwaltsrobe
Gemeinhin wird angenommen, dass das Tragen einer Robe auf den sogennanten Spitzbubenerlass vom 15.12.1726 zurückgehe. Der preußische König Friedrich Wilhelm I. verfügte darin:
Wir ordnen und befehlen hiermit allen erstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.
Auch wenn dies nach einer schönen Geschichte klingt, so lässt sich dieser Erlass nicht belegen. Ein Kleiderordnung für Advokaten und Prokuratoren findet man schon in dem eigenhändigen Schreiben des Königs an den Justizminister Christian Friedrich Freiherr von Bartholdi vom 2. April 1713. Dort heißt es:
Die atvocatten sollen schwartz gehen mit ein Menttelchen biß an die Knie / die Procuratores einen schwartzen Rogck ohne mantell mit einer rahbaht das auf die brust gehet / der generahl fischall soll agiren gegen die die dar nicht so gehen werden und sollen karren.
Frei übersetzt wird hierin eine Amtstracht für angehörige der Justiz, unter Androhung von Zwangsarbeit für den Falle der Nichtbeachtung, festgesetzt. Von Spitzbuben ist darin nicht die Rede.
Bis zur Reichsgründung im Jahre 1871 existierten eine Vielzahl verschiedener Amtstrachten, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, obgleich sich der schwarze Gehrock der Juristenschaft zusehens durchsetzte. Mit der Reichsgründung 1871 wurde die preußische Juristenrobe zum Standard.
Bis heute hat sich diese Amtstracht nicht wesentlich verändert. LS-Roben fühlt sich dieser Tradition verpflichtet, obgleich wir versuchen das traditionelle Design mit modernen Ansätzen zu verbinden. Letztlich entscheiden Sie, wie Sie auftreten möchten. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.